11.08.2023

Aufruf zur Einreichung von Projektideen im Förderprogramm STARK

Logo Strukturwandel
© SMR

Ab 2024 stehen für die sächsischen Revierteile wieder Fördermittel für STARK Projekte zur Verfügung. Projektvorschläge können hier direkt online eingereicht werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) ruft ab sofort zur Einreichung von Projektskizzen im Förderprogramm STARK auf. Der Fokus liegt dabei auf Projektideen

  • zum Wissens- und Technologietransfer,
  • zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure im Strukturwandel,
  • zu Maßnahmen der Qualifizierung,
  • zur Stärkung des Gemeinsinns und der Entwicklung eines gemeinsamen Zukunftsverständnisses sowie
  • der Bürgerbeteiligung, insbesondere der Kinder- und Jugendbeteiligung.

Die Förderrichtlinie STARK sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der Bewilligungsbehörde des Bundes - dem BAFA - ihr Votum zum Projektantrag. Der Freistaat Sachsen führt dazu mit diesem Aufruf ein verbindliches Vorverfahren ein. Projektvorschläge sollen ab sofort vor Antragstellung unter https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/1953/Stark_Antr/ digital eingereicht werden.

Das SMR wird dann, unter der Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts, eine Empfehlung - ggf. mit Hinweisen zur Weiterentwicklung der Projektidee - zur Antragstellung aussprechen.

Die wichtigsten Eckdaten zum Programm:

  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben und können verlängert werden.
  • Antragssteller müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel der Förderrichtlinie STARK dient und wie dessen Erreichung nachgewiesen werden soll.
  • Die Projekte müssen ihre Wirkung in den Fördergebieten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) entfalten.

Zum Vorverfahren für Projektvorschläge

zurück zum Seitenanfang