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Bundesförderung STARK

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Zur Unterstützung des Strukturwandels hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ aufgelegt. Sie soll den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung unterstützen.

  • Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, die Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu gestalten. Die wichtigsten Eckdaten zum Programm:
  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben und können verlängert werden.
  • Antragssteller müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel dient und wie die Erreichung dessen nachgewiesen werden soll.
  • Das Programm ergibt sich aus § 15 des InvKG
  • Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Mehr dazu hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - STARK

Projektideen im Förderprogramm STARK

Logo Strukturwandel

Derzeit nimmt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) keine Projektskizzen für STARK-Neuanträge entgegen, da das vorgesehene Budget für das Haushaltsjahr 2025 bereits mit Anträgen bzw. Skizzen untersetzt ist. Ebenso wird das SMIL derzeit keine direkt beim BAFA eingereichten Anträge votieren, sofern nicht bereits eine Empfehlung zur Antragstellung erfolgt ist. 

Im Fall von Folgeanträgen wenden Sie sich bitte an stark@smil.sachsen.de.

Der Freistaat Sachsen hat ein verbindliches Vorverfahren für STARK-Projekte eingeführt. Projektvorschläge in den Förderkategorien 1 - 11 sollen vor Antragstellung beim Land eingereicht werden. Für die Förderkategorie 12 liegt derzeit kein Förderaufruf des BMWK vor. Wir weisen darauf hin, dass im Bundesprogramm STARK zukünftig die noch verfügbaren Strukturwandelmittel in den Sächsischen Revieren vorrangig gezielt zur Stärkung und Ergänzung bereits ausgewählter Projekte oder für besondere Themenbereiche eingesetzt werden.

Auch Folgeprojekte müssen bestehende Projekte sinnvoll ergänzen. Die Förderung dieser soll zudem die Ausnahme bleiben.

 

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