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Strategie und Ziele

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Gelder, die aus dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes, aus Landesmitteln und aus dem Just Transition Fund der EU (JTF) zur Verfügung stehen, werden zielgerichtet und im zeitlichen Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohle abgerufen sowie im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier effizient eingesetzt.
Dafür werden die programmatischen Ziele im Hinblick auf den Strukturwandel in den sächsischen Reviern umgesetzt und fortgeschrieben. Grundlage sind bei allem die strategischen Leitbilder für das Lausitzer und das Mitteldeutsche Revier. Hauptaufgabe der Strukturentwicklung ist es, einen Rahmen zu entwickeln, der hochwertige, zukunftssichere und fair bezahlte Arbeitsplätze ermöglicht.

 

Die Grundlagen zur Gestaltung des Strukturwandels in den sächsischen Braunkohlerevieren beruhen insbesondere auf den vom Bund verabschiedeten Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) verankerten Leitbildern, den vom Freistaat Sachsen erlassenen Handlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen des Bundes in den sächsischen Braunkohlerevieren, den Entwicklungsstrategien in den Revieren, aber auch den Fachstrategien der Ministerien im Freistaat Sachsen. Im Rahmen von Gesprächsformaten werden die strategischen Ansätze unter Einbeziehung der Expertise berührter Bereiche weiterentwickelt.

Handlungsprogramm: Der sächsische Weg

Das Handlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes des Bundes in den sächsischen Braunkohlerevieren wurde mit den Vertretern der betroffenen Kommunen und der beteiligten Ministerien unter Mitwirkung eines externen Beratungsunternehmens erarbeitet. Ausgangspunkt waren die im Anhang des Strukturstärkungsgesetzes enthaltenen Leitbilder zum Mitteldeutschen und Lausitzer Revier. Da nach dem vom Freistaat Sachsen verfolgten Ansatz die Projekte für den Strukturwandel in den Regionen entwickelt werden sollen, wurden bei der Erarbeitung des Handlungsprogramms über verschiedene Beteiligungsformate frühzeitig die lokalen Sichtweisen über die Gemeinden und Landkreise einbezogen.

Das Sächsische Kabinett hat am 22. Dezember 2020 das Handlungsprogramm beschlossen.  

Eine Richtschnur zur Entwicklung konkreter Projekte

Das Handlungsprogramm untersetzt die im InvKG verankerten Leitbilder für die beiden sächsischen Reviere und leitet daraus eine Reihe von Zielen und Handlungsempfehlungen ab. Damit hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung eine weitere Grundlage für die zukunftsorientierte Entwicklung der beiden sächsischen Reviere geschaffen. Mit den Empfehlungen aus dem Programm erhalten die Akteure in den Revieren eine Unterstützung und eine Richtschnur, eigene Projekte zu entwickeln.

Bestandteil des Handlungsprogramms ist zudem ein Bewertungssystem zur inhaltlichen und zeitlichen Priorisierung der eingereichten Projekte. Anhand von festgelegten Indikatoren, wie beispielsweise die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die demografische Entwicklung, sollen die Projektvorhaben in Abhängigkeit ihres Beitrags zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Strukturentwicklung bewertet werden. So kann gewährleistet werden, dass die in den drei Förderperioden jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestmöglich eingesetzt werden und somit eine möglichst hohe Wirksamkeit entfalten. Auch dieses Scoring-Verfahren wurde mit den Vertretern der kommunalen Ebene und den zuständigen Fachressorts abgestimmt.

Dabei sollen bei der Projektentwicklung alle nach dem InvKG eröffneten Förderbereiche in den Blick genommen werden.

Derzeit wird das Handlungsprogramm hinsichtlich seiner Wirksamkeit und seiner Zielorientierung evaluiert und anschließend in geeigneter Weise fortgeschrieben.

Hierdurch soll gewährleistet werden, dass den veränderten Rahmenbedingungen und bisherigen Erfahrungen im Strukturentwicklungsprozess Rechnung getragen werden kann. Die kommunale Ebene sowie regionale Akteure werden hierbei in geeigneter Weise eingebunden und beteiligt.

 

 

Zu sehen ist ein bunter Würfel

Die strategischen Ansätze werden gemeinsam mit den regionalen Akteuren im Rahmen von Stammtischen, Revierkonferenzen und anderen Gesprächsformaten weiterentwickelt. Ziel ist eine möglichst starke und breite Vernetzung sowie ein thematisch-fachlich getragener Austausch insbesondere bei der Identifizierung von Entwicklungs- oder Handlungsbedarfen sowie der Entwicklung neuer Projektideen, die einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels leisten können.

Darüber hinaus hat sich im Rahmen von in den Revieren geführten Gesprächen für die Gestaltung des Strukturentwicklungsprozesses  – unabhängig von der Finanzierungsart – die Fokussierung auf die folgenden strategischen Entwicklungsschwerpunkte (SES) als zielführend herausgestellt:

  • Kreislaufwirtschaft & Bioökonomie
  • Gesundheitsmodellregion
  • Energiemodellregion
  • Mobilität & IT
  • Tourismus & lebenswerte Regionen

Daraufhin wurden und werden in beiden sächsischen Revierteilen für jeden dieser Entwicklungsschwerpunkte  jeweils eigene Fachnetzwerke eingerichtet.

In den Sitzungen der Fachnetzwerke führen insbesondere regionale Akteure, Vertreter der Landesverwaltung und Kommunalverwaltung sowie Expertinnen und Experten einen fachlich-thematischen Austausch zu den verschiedenen Entwicklungsschwerpunkten und tauschen sich zu aktuellen Herausforderungen und strategischen Ansätzen im sächsischen Strukturentwicklungsprozess aus. Mit Hilfe der Fachnetzwerke soll ein Beitrag dazu geleistet werden, für den Strukturwandel sinnvolle, nachhaltige und zeitnah umsetzbare Projektideen zu identifizieren und zu entwickeln, die zu den verschiedenen strategischen Ausrichtungen passen. Vom frühzeitigen Austausch und der Beratung in den Fachnetzwerken wird erwartet, dass im Ergebnis Projekte schneller umsetzungsreif entwickelt, bewilligt und realisiert werden können. Zudem ermöglicht der Austausch eine bessere Verzahnung sowie ggf. sinnvolle Ergänzung der einzelnen Projekte.

Leitgedanke und wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der Reviere zu zukunftsfähigen, lebenswerten Regionen sind insbesondere die Schaffung einer guten generellen Infrastruktur und einer Infrastruktur zur besseren Erreichbarkeit, als Basis für unternehmerische Ansiedlungen, die Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften sowie die Ansiedlung von Forschung und Entwicklung als Impuls für neue Wertschöpfung und zur Unterstützung der ansässigen Industrie und des Handwerks. Gleichermaßen bedeutend ist die Erschließung weiterer Gewerbegebiete sowie die Schaffung eines attraktiven Lebensraums mit Einrichtungen für Bildung, Freizeit und Tourismus.

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