Strukturstärkungsgesetz
Gesetze zum Kohleausstieg und zur Strukturentwicklung
»Nach Monaten des Hoffens, der Gespräche, Verhandlungen und parlamentarischen Beratungen war es am 3. Juli 2020 so weit: Bundestag und Bundesrat haben die beiden Gesetzespakete zum Kohleausstieg und zur Strukturentwicklung beschlossen. Ein wahrhaft historischer Tag! Denn mit diesen Beschlüssen sind die Weichen gestellt für den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung bis 2038 und für den Einstieg in die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen. Die deutsche Politik hat sich damit für einen Zeitraum von fast 20 Jahren festgelegt und Finanzmittel in Höhe von 40 Milliarden Euro zugesagt. Das ist ein Erfolg für Sachsen und die anderen Länder mit Braunkohlerevieren, den viele nicht für möglich gehalten haben. Auf Sachsen entfallen in diesem Zeitraum rund zehn Milliarden Euro. Diese Summe richtig einzusetzen ist eine große Aufgabe und eine große Verpflichtung, der wir uns im neu gebildeten Staatsministerium für Regionalentwicklung mit ganzer Kraft widmen werden.
Was bedeuten diesen beiden Gesetze ganz praktisch für Sachsen?
Das Kohleausstiegsgesetz sieht vor, die Kohleverstromung schrittweise zu verringern und bis spätestens Ende 2038 ganz zu beenden. Der Ausstiegspfad für die sächsischen Braunkohlekraftwerke sieht drei Abschalttermine vor: beim Kraftwerk Boxberg zwei Blöcke bis Ende 2029, das Kraftwerk Lippendorf bis Ende 2035, sowie das Kraftwerk Schwarze Pumpe und die letzten beiden Blöcke in Boxberg bis Ende 2038. Die sächsischen Kraftwerke gehören zu den Anlagen, die erst am Ende der Periode außer Dienst gestellt werden. Das gibt den Menschen, die in und von den Kraftwerken und den Tagebauen leben, Zeit, sich neu zu orientieren. Es gibt aber auch Bergleute und Kraftwerker, die bis zum letzten Tag die Anlagen am Laufen halten müssen. Für sie ist ein Anpassungsgeld vorgesehen, das den Übergang in den Ruhestand angemessen vergütet.
Die Tagebaue und Kraftwerke mit ihren tausenden Kumpeln haben über Jahrzehnte zuverlässig für Strom und Wärme in weiten Teilen Deutschlands gesorgt. Der Ausstieg aus dieser Form der Energiegewinnung ist notwendig geworden, weil sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Klimawandels zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen verpflichtet hat. Für die betroffenen Menschen und die beiden Reviere bedeutet das einen erheblichen Verlust an Wertschöpfung und wirtschaftlichen Perspektiven. Um den daher erforderlichen Strukturwandel zu unterstützen und aus den Braunkohlerevieren Zukunftsregionen zu machen, hat die Bundesregierung 40 Milliarden Euro bis 2038 zugesagt. Das sogenannte Strukturstärkungsgesetz regelt, wofür diese Mittel verwendet werden können.
Für uns war es dabei wichtig, keine kurzfristigen Strohfeuer zu entfachen, sondern dafür zu sorgen, dass auch unsere Kinder und Enkel in ihrer Heimat noch eine gute Zukunft haben. Der Freistaat hat sich deshalb bei der Auswahl der Bundesmaßnahmen für die sächsischen Braunkohle-Regionen dafür eingesetzt, die gesamte Bandbreite des Strukturstärkungsgesetzes auszuschöpfen. Diese reicht von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur über die Ansiedlung von Bundesbehörden oder Forschungseinrichtungen bis hin zum Einsatz von Strukturstärkungsmitteln in bestehenden und neu geschaffenen Förderprogrammen des Bundes.
- Kerninhalte Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz Bundesministerium für Wirtschaft und Energie