Strukturstärkungsgesetz
Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetze zu Kohleausstieg und Strukturentwicklung - Historischer Tag für das Lausitzer und Mitteldeutsche Revier
»Nach Monaten des Hoffens, der Gespräche, Verhandlungen und parlamentarischen Beratungen ist es endlich so weit: Bundestag und Bundesrat haben in ihren Sitzungen am 3. Juli die beiden Gesetzespakete zum Kohleausstieg und zur Strukturentwicklung beschlossen. Ein wahrhaft historischer Tag! Denn mit diesen Beschlüssen sind die Weichen gestellt für den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung bis 2038 und für den Einstieg in die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen. Die deutsche Politik hat sich damit für einen Zeitraum von fast 20 Jahren festgelegt und Finanzmittel in Höhe von 40 Milliarden Euro zugesagt. Das ist ein Erfolg für Sachsen und die anderen Länder mit Braunkohlerevieren, den viele nicht für möglich gehalten haben. Auf Sachsen entfallen in diesem Zeitraum rund zehn Milliarden Euro. Diese Summe richtig einzusetzen ist eine große Aufgabe und eine große Verpflichtung, der wir uns im neu gebildeten Staatsministerium für Regionalentwicklung mit ganzer Kraft widmen werden.
Was bedeuten diesen beiden Gesetze ganz praktisch für Sachsen?
Das Kohleausstiegsgesetz sieht vor, die Kohleverstromung schrittweise zu verringern und bis spätestens Ende 2038 ganz zu beenden. Der Ausstiegspfad für die sächsischen Braunkohlekraftwerke sieht drei Abschalttermine vor: beim Kraftwerk Boxberg zwei Blöcke bis Ende 2029, das Kraftwerk Lippendorf bis Ende 2035, sowie das Kraftwerk Schwarze Pumpe und die letzten beiden Blöcke in Boxberg bis Ende 2038. Die sächsischen Kraftwerke gehören zu den Anlagen, die erst am Ende der Periode außer Dienst gestellt werden. Das gibt den Menschen, die in und von den Kraftwerken und den Tagebauen leben, Zeit, sich neu zu orientieren. Es gibt aber auch Bergleute und Kraftwerker, die bis zum letzten Tag die Anlagen am Laufen halten müssen. Für sie ist ein Anpassungsgeld vorgesehen, das den Übergang in den Ruhestand angemessen vergütet.
Die Tagebaue und Kraftwerke mit ihren tausenden Kumpeln haben über Jahrzehnte zuverlässig für Strom und Wärme in weiten Teilen Deutschlands gesorgt. Der Ausstieg aus dieser Form der Energiegewinnung ist notwendig geworden, weil sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Klimawandels zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen verpflichtet hat. Für die betroffenen Menschen und die beiden Reviere bedeutet das einen erheblichen Verlust an Wertschöpfung und wirtschaftlichen Perspektiven. Um den daher erforderlichen Strukturwandel zu unterstützen und aus den Braunkohlerevieren Zukunftsregionen zu machen, hat die Bundesregierung 40 Milliarden Euro bis 2038 zugesagt. Das sogenannte Strukturstärkungsgesetz regelt, wofür diese Mittel verwendet werden können.
Für uns war es dabei wichtig, keine kurzfristigen Strohfeuer zu entfachen, sondern dafür zu sorgen, dass auch unsere Kinder und Enkel in ihrer Heimat noch eine gute Zukunft haben. Deshalb wird ein großer Teil der Mittel in die Verbesserung der Infrastruktur investiert, vor allem in die Elektrifizierung von Eisenbahnverbindungen, aber auch in den Neu- und Ausbau von Straßenverbindungen. Der Staat kann Unternehmen nicht ansiedeln. Er kann aber die Voraussetzungen schaffen, dass diese optimale Bedingungen vorfinden. Dazu gehört neben der Verkehrsinfrastruktur zunehmend auch die Anbindung an das digitale Breitband-Netz sowie der schnelle Mobilfunk.
Insgesamt 26 Milliarden Euro hat der Bund für Infrastrukturprojekte in allen drei Braunkohlerevieren zugesagt. Uns war es besonders wichtig, diejenigen Schienen- und Straßenverbindungen, die für die Anbindung der Lausitz und Mitteldeutschland an die wirtschaftsstarken Regionen in Europa wichtig sind, im Gesetz zu verankern. Das ist uns auch gelungen. Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass diese Projekte schneller geplant und umgesetzt werden können. So können z. B. der Ausbau der Eisenbahnverbindung von Berlin über Weißwasser nach Cottbus, die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz, S-Bahn-Verbindungen rund um Leipzig, aber auch die sogenannte MiLau als leistungsfähige Straßenverbindung vom Mitteldeutschen Revier nach Weißwasser zügig umgesetzt werden.
Verkehrsinfrastrukturprojekte Lausitz
Verkehrsinfrastrukturprojekte Mitteldeutschland
Darüber hinaus werden durch das Strukturstärkungsgesetz Mittel bereitgestellt, die die Länder über eigene Förderprogramme für Investitionen der Länder und Kommunen einsetzen können. Von den 14 Milliarden Euro insgesamt entfallen 1,12 Milliarden Euro auf den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers und 2,408 Milliarden Euro auf den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers. Pro Jahr können damit in Sachsen Mittel in Höhe von 176 Millionen Euro für Projekte eingesetzt werden, die einen positiven Beitrag zum Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren leisten. Dabei stehen vor allem der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes im Vordergrund.
Bei der Auswahl der Projekte werden wir sehr eng mit den Regionen zusammenarbeiten. Dafür steht mit der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung (SAS) den Bürgern, Unternehmen, Kommunen sowie den sächsischen Behörden ein kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohle-Regionen in Mitteldeutschland und in der Lausitz zur Verfügung. Sie bietet umfassende Beratung für die Kommunen und Unternehmen bei der Projektentwicklung und -förderung.
Der Strukturwandel im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier ist ein langer Weg, aber er lohnt sich. Wir können ihn optimistisch angehen und gemeinsam die Chancen nutzen, die uns das Strukturstärkungsgesetz bietet.
Wir haben in den vergangenen dreißig Jahren erlebt, wie aus dreckigen Schloten und zerschlissenen Produktionsanlagen neue, hochmoderne Kraftwerke und Industrieanlagen wurden. Das war eine Erfolgsgeschichte des Aufbau Ost, die weltweit ihres gleichen sucht. Jetzt haben wir die Chance, einen neuen Schritt in die Zukunft zu gehen und für alle Menschen Perspektiven zu schaffen. Mit Offenheit für neue Technologien, Erfindergeist und Optimismus werden wir auch diese große Herausforderung gemeinsam meistern.«
Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung
Weitere Informationen zum Strukturstärkungsgesetz
- Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
- Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei
- Informationen unter sachsen.de
- Kerninhalte Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz Bundesministerium für Wirtschaft und Energie