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Fragen und Antworten

Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange. Dabei geht es um viel: Klimaschutz, Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft, Stabilität und Identität – und vor allem um unsere Zukunft. Wenn die Weichen richtig gestellt werden und der Spagat zwischen Ökonomie und Ökologie gelingt, entsteht Raum für Innovationen und zukunftssichere Industrien. Wir blicken auf eines der wichtigsten Projekte der kommenden Jahrzehnte.

Zwar wird in Deutschland im Zuge der Energiewende immer mehr Energie aus alternativen Energiequellen wie Wind oder Sonne gewonnen, dennoch haben die Kohlekraftwerke mit rund 35 Prozent einen großen Anteil an der Deckung des jährlichen Energiebedarf. Und damit auch am Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen.

Zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris hat sich Deutschland mit dem Klimaschutzplan 2016 dazu verpflichtet, bis 2050 weitestgehend treibhausgasneutral zu werden. Dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung dafür unabdingbar ist, zeigen zahlreiche Berechnungen. Ohne diesen Ausstieg kann Deutschland seine beschlossenen Klimaziele zur Begrenzung der fortschreitenden Erderwärmung nicht realisieren. Bis 2030 will Deutschland den Ausstoß von Kohlendioxid um 55 Prozent unter das Niveau von 1990 senken, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Das kann nur durch das Abschalten von Kohlekraftwerken gelingen. Mit Blick auf den Schutz unseres Klimas, unserer Umwelt und nicht zuletzt unserer Gesundheit gilt es, den Anteil der Kohle an der Energieerzeugung stabil zu ersetzen – insbesondere, da 2022 auch die letzten Atommeiler in Deutschland vom Netz gehen werden.

Der Anteil der erneuerbaren Energien – dazu gehören Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft und Biomasse – an der Stromerzeugung wird zunehmend größer und lag 2018 bereits bei rund 35 Prozent. Dabei leistet die Windkraft den größten Beitrag in Deutschland. Ein ähnlich hoher Anteil der Energie kommt aus den Kohlekraftwerken, die für eine sichere und preisgünstige Stromversorgung nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. Denn Kohlekraftwerke liefern nicht nur Strom, sondern stabilisieren durch ihre großen rotierenden Stromgeneratoren auch das Stromnetz. Diese Kapazitäten können nicht über Nacht ersetzt werden, wenn die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet werden soll. Kompensieren lässt sich das nur durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und durch Zubau von effizienteren Gaskraftwerken. Von Engpässen in der Stromversorgung ist zunächst nicht auszugehen. Die Energieversorger sind angehalten, eine stabile Versorgung zu sichern, auch wenn zukünftige Entwicklungen noch nicht konkret absehbar sind. Auf Stromimporte aus dem europäischen Ausland will man sich in Deutschland nicht allein verlassen.

Fallen die alten Kohlekraftwerke weg, muss das Stromnetz zudem intelligenter werden, um eine kontinuierliche Stabilität zu sichern. Das wird für die Netzbetreiber technisch zunehmend anspruchsvoller. Die Forschung macht hier jedoch große Fortschritte: Eine Möglichkeit sind große Batteriespeicher, um überschüssige Energie aus Wind und Sonne zu speichern und zeitweise Schwankungen ausgleichen zu können.

Aktive Abbaugebiete für Braunkohle in Sachsen sind zum einen das Mitteldeutsche Revier im Raum Halle-Leipzig mit zwei Tagebauen der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG), und zum anderen das Lausitzer Revier in Brandenburg und Sachsen. Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) betreibt derzeit vier Tagebaue: Jänschwalde und Welzow Süd im brandenburgischen Teil des Reviers, Nochten und Reichwalde im sächsischen Teil. Diese versorgen hauptsächlich die drei Kohlekraftwerke Jänschwalde, Schwarze Pumpe (beide Brandenburg) und Boxberg (Sachsen).

Im März 2017 hat die LEAG ein Konzept für das Lausitzer Braunkohlerevier vorgelegt, das die Zukunftsplanungen des Unternehmens in den kommenden 25 bis 30 Jahren in Bezug auf die Kraftwerke und Tagebaue skizziert. Das ist eine wichtige Planungsgrundlage für die Region, ihre Menschen und Beschäftigten.

Welche Kraftwerke wann konkret abgeschaltet werden, gibt die Kohlekommission nicht vor. Das soll die Politik nun mit den Betreibern aushandeln. Bis 2030 sollen noch höchstens 17 Gigawatt (GW) am Markt sein. Zum Vergleich: Ende 2017 waren Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 42,6 GW am Markt.

Das Lausitzer Braunkohlerevier der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) erstreckt sich über den Süden Brandenburgs und den Nordosten Sachsens. Das Lausitzer Braunkohlenrevier ist das zweitgrößte Revier in Deutschland. Das Kraftwerk Lippendorf der LEAG befindet sich im Mitteldeutschen Revier nahe der Stadt Leipzig (siehe kleiner Kartenausschnitt).   © Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG)

Sachsen gehört mit dem Mitteldeutschen und dem Lausitzer Braunkohlerevier zu einer der größten Braunkohleregionen Deutschlands. Allein die Lausitz zählt mehr als eine Million Einwohner – die eine Hälfte im sächsischen, die andere Hälfte im brandenburgischen Teil der Wirtschaftsregion. Dabei ist die Kohleindustrie der größte Arbeitgeber in der Lausitz. Rund 8.000 Mitarbeiter arbeiten allein in den Kraftwerken und Tagebauen der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG); etwa 24.000 Arbeitsplätze sind insgesamt von der Braunkohle abhängig. Daneben sind im Mitteldeutschen Revier, das sich im Süden Sachsen-Anhalts und im Westen Sachsens erstreckt, unmittelbar 2.800 Menschen in der Braunkohleindustrie beschäftigt.

Der Strukturwandel in der Lausitz hat seinen Ursprung bereits Anfang der 1990er-Jahre: Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Beschäftigten in der Lausitzer Kohleindustrie stark zurückgegangen. Mit dem Ausstiegsplan aus der Kohle gilt es für Sachsen nun umso mehr, die Lausitz von der einstigen Energieregion zur Innovationsregion mit neuer Perspektive zu entwickeln. Dafür soll der Freistaat bis 2038 pro Jahr zwei Milliarden Euro vom Bund erhalten. Das ist eine große Chance, die Lausitz für die Zukunft neu aufzustellen, neue Wirtschaftsbereiche zu erschließen und gemeinsam mit den Bürgern sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren in der Region ein neues Leitbild zu entwickeln. Gelingt das, dann könnte die Lausitz einen Sonderstatus als »Europäische Modellregion für den Strukturwandel« erlangen, was eine weitere langfristige Förderung der Region mit EU-Mitteln bedeuten würde.

Der Kohleausstieg ist mit enormen Kosten verbunden. Sie entstehen vor allem durch Ausgleichszahlungen für verlorene Arbeitsplätze, die Förderung für die Erzeugung von Ökostrom und die Finanzierung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen. Auch wenn sich die Kohlekommission noch nicht auf eine Gesamtsumme festlegt, hat sie bereits einige Zahlen genannt:

  1. Der Empfehlung der Kommission folgend, sollen die Braunkohleländer und dort speziell die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen über einen Zeitraum von 20 Jahren 40 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Ein Staatsvertrag, der auch für künftige Bundesregierungen bindend ist, soll die Hilfen für die betroffenen vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sichern.
  2. Zudem soll der Bund den Ländern weitere 700 Millionen Euro pro Jahr über 20 Jahre zur Absicherung zur Verfügung stellen.
  3. Darüber hinaus plant die Bundesregierung ein Sofortprogramm in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich bis 2021 (dem Ende der Legislaturperiode) für den Strukturwandel ein.
  4. Weitere 5 Milliarden Euro könnten Arbeitgeber und Staat gemeinsam schultern, um Anpassungsgelder für Beschäftigte in der Braunkohleindustrie ab 58 Jahren zu zahlen, die die Zeit bis zur Rente überbrücken müssen sowie als Ausgleich von Renten-Einbußen.
  5. 2 Milliarden Euro sollen ab 2023 pro Jahr Privathaushalte von möglichen steigenden Strompreisen entlasten und die Kosten für den Umstieg von Kohle- auf Ökostrom kompensieren.
  6. Weitere Subventionen sind für die energieintensive Industrie vorgesehen, die durch den Preis der CO2-Verschmutzungsrechte entstehen, die Kohle- und Gaskraftwerke kaufen müssen. Eine Verlängerung dieser bereits bestehenden Kompensation würde nochmals 3 Milliarden Euro veranschlagen.
  7. Schließlich sollen auch Kraftwerksbetreiber entschädigt werden, die frühzeitig vom Netz müssen. Genaue Summen sind hier noch nicht festgelegt und hängen von Leistung und Alter des Kraftwerkes ab.

Insgesamt sind also Kosten von mehr als 80 Milliarden Euro im Gespräch. Die Details müssen noch verhandelt werden.

Für die Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerken ab 58 Jahren, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es finanzielle Unterstützung in Form eines Anpassungsgelds sowie Ausgleichszahlungen von Renteneinbußen geben. Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. Jüngere Arbeitnehmer werden bei der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Vermittlung in andere Jobs unterstützt. Ebenso angedacht sind finanzielle Hilfen bei Lohneinbußen.

Werden Kraftwerke aus dem Markt genommen, sinkt das Angebot und die Strompreise steigen. Das gilt für die Industrie gleichermaßen wie für Privathaushalte. Auch wenn sich der genaue Effekt derzeit nur schwer abschätzen lässt, rechnet die Kohlekommission ab 2023 mit Preiseffekten. Sie empfiehlt deshalb, einen Ausgleich dieses Preisanstiegs zu schaffen, um Unternehmen und private Haushalte zu entlasten. Dafür sollen zum Beispiel die Stromnetzentgelte bezuschusst werden, die Teil der Stromrechnung sind. Dafür rechnet die Kommission Kosten mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Neue Umlagen oder Abgaben soll es nicht geben. Darüber hinaus sollen energieintensive Unternehmen mit weiteren Subventionen entlastet werden.

Für den Strukturwandel in den sächsischen Braunkohleregionen ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung zuständig. Hier werden alle Aktivitäten für die Strukturentwicklung gebündelt und gemeinsam mit den betroffenen Regionen alle eingereichten Vorschläge für Projekte geprüft und priorisiert.

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01095 Dresden

Aus den umfassenden eingereichten Vorschlägen der Kohlekommission zur Gestaltung des Strukturwandels geht es für die Bundesregierung nun an die Umsetzung. Die konkreten Pläne gilt es abzuwarten. Jedoch sollen jetzt zügig Gesetze auf den Weg gebracht werden, die zunächst die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Strukturentwicklung schaffen. Erwartet werden ein verlässlicher Zeitplan sowie ein Maßnahmengesetz, dessen Eckpunkte bis April 2019 vorliegen sollen. Im Fokus stehen vor allem Investitionen in die digitale Infrastruktur (Breitbandausbau, 5G) und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf Straße und Schiene in den betroffenen Regionen. Für ein schnelles Vorankommen braucht es darüber hinaus auch ein Planungsbeschleunigungsgesetz, das ebenfalls zügig verabschiedet werden soll.

Im nächsten Schritt ist es wichtig, die potenziellen Förderprojekte mit Blick auf die im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgelegten Kriterien zu priorisieren. Im Gespräch sind zudem Investorenkonferenzen, um die Standortvorteile der Region herauszustellen und so neue Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.

Für die Zukunft der Braunkohleregionen setzt die Staatsregierung auf Innovation sowie Forschung und Entwicklung vor allem im Energiebereich, anknüpfend an die Stärken und die industrielle Tradition der Region. Geplant sind der Ausbau und die Ansiedlung von Technologiezentren und Forschungsinstituten, wie zum Beispiel ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnologien mit einem Doppelstandort in Cottbus (Brandenburg) und Görlitz (Sachsen). Weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und anderer Zentren der Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaften könnten gezielt in der Lausitz angesiedelt und mit den bestehenden Einrichtungen verknüpft werden. Es gilt, die Lausitz als Industriestandort, wenn auch unter veränderten Rahmenbedingungen, zu erhalten. Ziel ist es, eine moderne und zukunftsgerichtete Wirtschaftsregion mit neuen Wertschöpfungsketten aufzubauen und dabei vorhandene Kompetenzen etwa der gut ausgebildeten Fachkräfte aus dem Braunkohlesektor zu nutzen. Weiterhin sind die Ansiedlung von Bundesbehörden und Bundeswehrstandorten im Gespräch.

Voraussetzung für diese Pläne ist der Ausbau der notwendigen Infrastrukturen. Dazu zählt zum einen eine bessere Verkehrsanbindung an die umliegenden Metropolräume Berlin und Dresden, unter anderem durch den Ausbau der A13 oder der Bahnstrecke Berlin-Cottbus-Görlitz als Schnellzug-Verbindung. Zum anderen ist der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard eine wichtige Basis für die wirtschaftliche Entwicklung, wettbewerbsfähige Standortbedingungen und nicht zuletzt zur Gewinnung neuer Investoren.
 
Zusätzlich müssen zur Steigerung der Attraktivität der Gesamtregion bessere soziale Infrastrukturen und Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden. Mit der Entwicklung des Lausitzer Seenlands durch Flutung der stillgelegten Tagebaue wurden bereits erste Schritte getan, um die Region für den Tourismus aufzuwerten.

In der Lausitz gibt es inzwischen zahlreiche Akteure, die ihren Beitrag zur Entwicklung der Region leisten. Dazu gehören die Lausitzrunde – ein Zusammenschluss von 23 Kreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern aus der brandenburgischen und sächsischen Lausitz – , die von der Wirtschaft getragene Innovationsregion Lausitz GmbH (IRL) sowie die von der kommunalen Ebene getragene Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) und vielfältige weitere Initiativen, die ihre Ideen und Vorschläge einbringen.

Wer die Zukunft der sächsischen Braunkohleregionen aktiv mitgestalten, sich einbringen und positive Veränderungen schaffen möchte, der hat dafür zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten. So hat der Freistaat mit den »Sächsische Mitmach-Fonds« für 2019 und 2020 einen Ideenwettbewerb zur Förderung des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren gestartet. Aus den eingereichten Ideen für die Regionen sollen konkrete und identitätsstiftende Projekte entstehen.

Daneben gibt es zahlreiche regionale und lokale Initiativen, wie unter anderem die Wirtschaftsinitiative Lausitz e. V. oder die Lausitzrunde, die sich für die Zukunft der Lausitz nach der Braunkohle einsetzen. Jedem Bürger ist es darüber hinaus möglich, sich entweder selbst oder über die gewählten Vertreter in die Lokalpolitik einzubringen, an Bürgerdialogen teilzunehmen oder sich ehrenamtlich für einen lebenswerten ländlichen Raum einzusetzen, der auch für junge Leute und Familien attraktiv ist. Wer schließlich die Willkommenskultur mitgestaltet, offen und zuversichtlich in die Lausitz von morgen blickt, der leistet ebenso einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsentwicklung der Region.

Die Kommission für »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« – kurz Kohlekommission genannt – wurde am 6. Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzt. Ihre Aufgabe sollte es sein, Wege aufzuzeigen, wie die Klimaschutzziele erreicht und der schrittweise Kohleausstieg aussehen kann. Darüber hinaus galt es, einen Zeitplan zu erarbeiten. So sollte die Kommission zum einen Empfehlungen geben, wie der Ausstieg für alle Beteiligten so verträglich wie möglich gestaltet werden kann und entsprechende Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen vorschlagen. Zum anderen oblag es ihr, ein Enddatum festzulegen, bis wann der Kohleausstieg abgeschlossen sein soll. Mit der Arbeit der Kommission soll ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens hergestellt werden, den Klimaschützer und Kohlekumpel gleichermaßen akzeptieren.

Das Gremium hat vier Vorsitzende und insgesamt 28 stimmberechtigte Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz. Vorsitzende sind Matthias Platzeck (SPD), ehemaliger Ministerpräsident Brandenburgs, Stanislav Tillich (CDU), ehemaliger Ministerpräsident Sachsens, Ronald Pofalla (CDU), Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn, und Barbara Praetorius, frühere Vizedirektorin der Denkfabrik Agora Energiewende.

Ihren Abschlussbericht hat die Kommission am 26. Januar 2019 vorgelegt. Auf dieser Basis will die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, das noch in diesem Jahr im Bundestag beraten und beschlossen werden soll.

Die Kommission ist kein politisch beschlussfähiges Gremium. Sie sollte unter den beteiligten Interessengruppen einen Kompromiss erarbeiten. Ihre vorgeschlagenen Maßnahmen sind Empfehlungen, deren Umsetzung der Bundesregierung obliegt. Konkrete Entscheidungen müssen demnach als Gesetze im Bundestag beschlossen werden.

Die Maßnahmen und der Stand ihrer Umsetzung werden in den Jahren 2023, 2026 sowie 2029 durch ein unabhängiges Expertengremium umfassend überprüft. Im Fokus stehen dabei deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele sowie die Entwicklung der Strompreise, Versorgungssicherheit, Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der regionalen Wertschöpfung. Sollte sich zeigen, dass die angelegten Kriterien und Maßnahmen nicht erfüllt sind, muss entsprechend nachgesteuert werden.

Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie Braunkohlereviere

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