Förderrichtlinie Braunkohlereviere
Das Sächsische Kabinett hat am 27. April 2021 die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG« beschlossen. Die Richtlinie regelt das Verfahren, nach dem Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt werden sollen.
»Die Richtlinie musste neu gefasst werden, weil die bisherigen Regelungen der 1. RL - StEP Revier befristet waren«, so der Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt. »Wir haben die Gelegenheit genutzt, um darin zwei Regelungen einzuführen, die für die Kommunen von großem Vorteil sind. Zum einen wird das Erstattungsprinzip nicht mehr Grundsatz bei der Förderung sein. Das heißt, die jeweiligen Träger der Projekte müssen nicht mehr finanziell in Vorleistung gehen. Sie können die notwendigen Gelder bereits erhalten, bevor sie selbst die Rechnungen bezahlen müssen. Zum anderen entfallen mit der neuen Richtlinie die Regelungen, nach denen bisher ein ‚vorzeitiger Maßnahmebeginn‘ ausgeschlossen war. So können die Projekte künftig bereits begonnen werden, auch wenn der Förderbescheid noch nicht vorliegt.«
»Ein anderes wichtiges Prinzip wurde dagegen beibehalten: Die starke Stimme der Regionen bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte«, so der Minister weiter. Dafür werden in den sächsischen Teilen des Mitteldeutschen bzw. des Lausitzer Reviers zwei Regionale Begleitausschüsse gebildet, in denen neben den Vertretern der jeweiligen Landkreise, der Stadt Leipzig sowie des Staatsministeriums für Regionalentwicklung die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie im Lausitzer Revier auch die Domowina - Bund Lausitzer Sorben e. V. ein Mitspracherecht haben.
Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen, außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen, die aus den Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden.
Sie erhalten bei der Erarbeitung und Qualifizierung ihrer Projekte Unterstützung durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Nach einer Beratung in einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Staatsregierung entscheiden die Regionalen Begleitausschüsse anhand der Ergebnisse eines Scorings, welche Projekte gefördert werden sollen. Für die so ausgewählten Projekte können dann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Förderanträge gestellt werden. Die SAS steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft ihnen, ihre Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen. Ansprechpartnerin der SAS für das Mitteldeutsche Revier ist Rita Fleischer Rita.Fleischer@sas-sachsen.de, für das Lausitzer Revier Holger Kelch holger.kelch@sas-sachen.de.
Mehr Informationen
- Medieninformation zur Förderrichtlinie RL InvKG (*.pdf, 44,75 KB)
- Förderrichtlinie RL InvKG (*.pdf, 72,13 KB) Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) 4. Mai 2021
- Das Förderverfahren im Überblick (*.pdf, 0,18 MB)
- Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie für die Braunkohlereviere